Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich vor Beginn der Ausbildung für das Berufsfeld. Während der Ausbildung wählen sie, ob sie ausschliesslich den Fachmittelschulausweis oder zusätzlich die Fachmaturität im jeweiligen Berufsfeld anstreben. Die Ausbildung für den Fachmittelschulausweis dauert drei Jahre. Der Lehrgang bis zum Fachmaturitätsausweis Soziales dauert vier Jahre.
In den ersten drei Semestern werden ausschliesslich allgemeinbildende Fächer unterrichtet.
Im zweiten Ausbildungsjahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler während vier Wochen ein Berufspraktikum. Dieses Praktikum bietet die Gelegenheit, erste Erfahrungen im gewählten Berufsfeld zu sammeln.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr schreiben die Schülerinnen und Schüler ihre selbstständige Fachmittelschularbeit.
Im vierten Semester werden zusätzlich zu den Grundlagenfächern das Fach Politik des Berufsfeldes und das Berufsfeldfach Soziales unterrichtet. Im dritten Jahr werden die Grundlagenfächer (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Psychologie, Sport, Rhythmik und Welt/Leben/Religion bzw. Philosophie/ Ethik) durch die Berufsfeldfächer Soziales, Biologie, Chemie, Ökologie und Wirtschaft und Recht ergänzt und umfassen zusammen 14 Lektionen.
Nach drei Jahren schliessen alle Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Fächer und die Berufsfeldfächer mit einer Prüfung ab.
Im vierten Jahr findet die praktische Ausbildung statt. Fachmittelschülerinnen und -schüler sind zum Studium der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule St. Gallen (FHS St. Gallen) zugelassen, sofern sie nach dem Fachmittelschulausweis eine 52-wöchige Arbeitserfahrung (inklusive Ferien) vorweisen können und die Eignungsabklärung bestehen. Die Schülerinnen und Schüler können an einer bis höchstens drei Institutionen das Praktikum absolvieren. Die Fachmaturitätsarbeit wird zu Beginn des zweiten Semesters im vierten Jahr abgegeben und präsentiert. Das einjährige Praxisjahr gilt als bestanden, wenn die Praktikumsbeurteilung mit «erfüllt» und die Fachmaturitätsarbeit als genügend bewertet werden. Nach dem vierten Ausbildungsjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler das Fachmaturitätszeugnis.